12. Januar 2023
Überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag
18. Dezember 2022
Nach einem spannenden und ereignisreichen Jahr wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
17. Dezember 2022
Die Hecke darf stehen bleiben!
15. September 2022
Immobilien vererben ohne Streit
6. Juli 2022
Unser Kennenlern- und unser Intensivberatungsgespräch
16. April 2022
13. Zürcher Baupraktikertag am 22. Juni 2022
24. Januar 2022
Mit dem Erbvertrag späterem Streit über Erbvorbezüge vorbeugen
17. September 2021
Wichtige Änderungen beim nachehelichen Unterhalt
11. Juni 2021
1. Juli 2021: Baustart der Überbauung Am Stadtplatz Kloten
15. April 2021
Umstände, unter denen Erbverträge überdacht werden können.
2. März 2021
Ein Hundeheim da, wo es für Alle stimmt.
1. März 2021
11. Zürcher Baupraktikertag am 1. Juni 2021: Auswirkungen der Energiestrategie 2050 auf Planung und Gesetzgebung
25. Februar 2021
Auch 2021 bei den Top-Anwaltskanzleien mit dabei.
16. Dezember 2020
Das LokWerk Winterthur kann aufgestockt werden.
27. November 2020
Zumutbare Erwerbstätigkeit des obhutsberechtigten Elternteils
27. November 2020
Rasche Rechtsauskunft über ZOOM / TEAMS und Internet
22. November 2020
Performances von Cesar Correa und Nicola Genovese in unserer Kanzlei
30. August 2020
Neue Rechtsprechung zur Mängelhaftung bei Stockwerkeigentum
15. August 2020
Der Zürcher Baupraktikertag findet neu am 24.11.2020 statt.
26. Mai 2020
Die Berechnung des Kinderunterhalts
16. Juni 2019
Der Abenteuerspielplatz Schützenweiher in Winterthur wurde erfolgreich eingeweiht
10. Januar 2019
Neu: Ungerechtfertigte Betreibungen erschwert
13. September 2018
Mediation - Die Lösung Ihrer Probleme?
31. August 2018
Sommerendapéro in unserer Kanzlei
9. Mai 2018
Rekurs gegen den Abenteuerspielplatz Schützenweiher Winterthur abgewiesen.
24. April 2018
Was bringt das neue Kinder-Unterhaltsrecht?
11. April 2018
Mängelrechte bei Stockwerkeigentum
20. Februar 2018
Petra Gössi bei uns in Winterthur
23. November 2017
Baupraktikertag 2018
23. November 2017
Das Fallseminar 2018 ist ausgeschrieben
9. November 2017
Nicolas und Dina am Zukunftstag
15. Oktober 2017
Rechtsmittel bei Verkehrsmassnahmen
5. Oktober 2017
Pflegefinanzierung beim Heimeintritt
8. April 2017
Mängelrechte im Stockwerkeigentum
1. Januar 1970

12. Januar 2023
Überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag
Am 1. Januar 2023 tritt eine Erbrechtsrevision mit grossen Auswirkungen in Kraft. Aufgehoben oder geändert werden Pflichtteilsbestimmungen, die sich auf die meisten Testamente und Erbverträge auswirken. Wir überprüfen Ihre letztwillige Verfügung mit Ihnen zu einem Pauschalpreis.
Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, fallen die Pflichtteile für die Eltern weg, und der Pflichtteil für Ihre Nachkommen reduziert sich. Anwendbar sind die neuen Bestimmungen auf jede letztwillige Verfügung, wenn der oder die Verfügende nach dem 31. Dezember 2022 verstirbt.
Erbrechtliche Fragestellungen gehören zu unseren Haupttätigkeitsgebieten. Wir bieten Ihnen deshalb an, zusammen mit Ihnen zu überprüfen, ob Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag auch unter dem neuen Recht noch Ihrem letzten Willen entspricht. Wenn nicht, besprechen wir mit Ihnen Anpassungsmöglichkeiten.
Unsere Erbrechtsberatung bieten wir Ihnen inklusive mündlich besprochene Anpassungsvorschläge zum Pauschalpreis von CHF 200.00 Inkl. MWST. an.